Anmeldebedingungen:

    1. Anmeldung
    Das unterzeichnete Anmeldeformular gilt als kostenpflichtige Anmeldung Ihrerseits. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Kursgebühr ist eine Woche vor Kurs- oder Seminarbeginn fällig.
    Für Kurse gilt: Erfolgt bis 4 Wochen von Ende des jeweiligen Kurses keine Kündigung, ist die Teilnahme verbindlich für den Folgekurs, dessen Termine und Stundenanzahl seitens der Yogaschule zuvor bekannt gegeben werden.

    2. Rücktritt (Bitte nur schriftlich!)
    Ein Rücktritt von dieser verbindlichen Anmeldung ist bis vier Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn möglich.
    Falls von Ihrer Seite aus kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann, wird danach die Hälfte der Gebühr und ab dem dritten Tag vor Kurs- oder Seminarbeginn sowie bei Nichterscheinen die volle Gebühr berechnet. Teilnehmer, die einen laufenden Kurs oder ein laufendesSeminar abbrechen, bleiben zur Zahlung der vollständigen Gebühr verpflichtet. In Härtefällen können über die Zahlung der verbleibenden Kursgebühr mit dem Veranstalter abweichende Vereinbarungen im Einzelfall getroffen werden. Ein Anspruch des abbrechenden Teilnehmers hierauf besteht jedoch nicht.

    3. Änderungen
    Eventuelle Änderungen in Bezug auf Ort und Zeit, auch kurzfristig, bleiben vorbehalten. Sie werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Unterrichtseinheiten, die abgesagt werden müssen, werden nach Absprache mit den Teilnehmern zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Finden ein Kurs oder Seminar oder einzelne Unterrichtseinheiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt, werden Ihnen die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

    4. Haftung
    Die Kurse und Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat jeder Teilnehmer in eigener Verantwortung (ggf. unter Beiziehung fachkundigen ärztlichen Rates) selbst zu prüfen und zu entscheiden. Eine Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden kann insoweit vom Veranstalter nicht übernommen werden. Für eingebrachte Gegenstände der Teilnehmer, vor allem für Wertsachen kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.